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201410291528_Abschrift_Schriftsatz-Unitymedia-1Nach der schwurbeligen Antwort von Unitymedia hat Frau Sieling jetzt ein neues Schreiben aufgesetzt mit klaren, konkreten Fragen, wenn „Einmal alles, bitte!“ nicht funktioniert. Im Kern möchte ich nach wie vor wissen, welche IP-Adresse ich zu Zeit an meinem Anschluß habe und seit wann. Mal sehen, ob diesmal was bei rum kommt.

Ein bißchen ist ab doch dabei rum gekommen, denn wer lesen kann ist klar im Vorteil: Das Schreiben von Unitymedia hat eine dritte Seite!
Und die hört sich so an, als wäre noch eine Abmahnung in der Pipeline. Offenbar wollten sie sich für die letzte Datenabfrage rechtfertigten und haben dann auch wirklich DIE LETZTE genommen. Die war halt am 22. Oktober. Dafür würde auch das Aktenzeichen vom Landgericht Köln sprechen. Das ist dort nämlich „226 O 203/14“, anders als in der ersten und der zweiten Abmahnung. Aber man kann daran sehen, wie viele Fälle in Köln so laufen. Mein erstes Aktenzeichen beim Landgericht fing mit „216“, dann mit „221“, jetzt sind wir schon zehn Fälle weiter… ;)

Außerdem: In dieser Auskunft über die letzte Abfrage durch Waldorf Frommer ist auch nicht meine IP-Adresse enthalten, sondern wieder eine ganz andere. Ich habe mich eben nochmal vergewissert, nach wie vor liegt bei mir die 109.91.25.115 an.

Also, es bleibt weiter spannend! Wird Unitymedia endlich mit den Daten rüber rücken und wenn ja, mit welchen? Mehr dazu spätestens in der nächsten Woche.


 

Update:
Am 17. März 2015 wurde ich von Unitymedia in einer eMail aufgefordert den Mitarbeiternamen im hier verlinkten Brief unkenntlich zumachen. Dies ist hiermit gesehen.


Ein Kommentar

  1. Am Ende helfen genau diese weiteren Abmahnung zur Darstellung der Ungültigkeit aller.

    Schön immer jeden Tag IPs notieren und am besten wöchentlich von unitiymedia Abfragen und mit deinen Darstellen. Am besten du drehst auch jeden Tag ein 3 min. Screenrecording mit Moderation … das ist meine fritzbox … dass ist meine anschlußkennung dass ist meine IP zu Datum und Zeit X. Wenn dann 2/3 Wochen später noch so ein Ding kommt, könntest du es beweisen dass ein riesen Irrtum vorliegt.

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