„Warner Bros. vs. Branko Čanak“

Anwaltschreiben_TheBigBangTheoryDiesen Teil der Serie „Abmahnung von Waldorf Frommer“ hätte ich auch „Doppelt hält besser“ oder so nennen können. Aber der besseren Übersicht wegen bleibe ich mal bei den Namenskonventionen, wie ich sie in Teil 1 wählte, dann als ich heute nach Hause kam, hatte ich NOCH EINE ABMAHNUNG im Briefkasten! Unglaublich!!

Wieder ist es die Kanzlei Waldorf Frommer aus München, nur das meine Gegner diesmal die Warner Bros. Entertainment GmbH ist. Scheint so, als würde ich langsam halb Hollywood gegen mich aufbringen. Der Vorwurf in dieser Abmahnung: Am 6. Oktober 2014 soll zwischen 22:05 Uhr und 23:55 Uhr eine Folge von „The Big Bang Theory“ per bittorrent über meinen Internetanschluß angeboten worden sein. Wieder wurden darauf am nächsten Tag nochmals gleich drei Richter am Landgericht Köln (diesmal aber drei andere) tätig, um per Beschluß eine IP-Adressen-Abfrage bei UnityMedia durchzuführen. Nur, daß es dieses mal nicht so teuer sein soll, sondern „nur“ 469,50 € kostet.

Zwar habe ich immer noch keine Router-Protokolle für diesen Zeitraum, aber wenigstens weiß ich, daß ich auch diesmal ganz bestimmt nicht gewesen sein kann, denn ich war mit meiner Frau die ganze Woche bei meinen Schwiegereltern. Auch mein Rechner kann kein Eigenleben entwickelt haben, der war nämlich mit auf Reisen.

Bleibt mir erstmal nichts anderes übrig, als mich weiter sehr zu wundern und wieder zu sagen: „Frau Sieling, übernehmen Sie!“.


4 Kommentare

    • Eigentlich nicht, aber die IP wird bei UnityMedia offenbar nur neu zugewiesen, wenn man den Router neustartet. Also ja, ich habe eine „recht feste“ IP und nein, es ist nicht die, die mir Waldorf Frommer vorwerfen. Aber dazu mehr im nächsten Post… ;)

  1. Ich hab auch mal ne Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen. Üblicherweise legen die ihren Abmahnungen ja den Auskunftsbeschluss des LG Köln bei (ist für die Telekom zuständig). Interessant waren die Details dieses Auskunftsbeschlusses. Nach der Retdube-Affaire,als das LG Köln Auskunftsanträge nahezu ungeprüft durchgewunken hatte,hat man dort eigentlich versprochen, dort zukünftig genauer zu prüfen. Danach sahen die Beilagen der Abmahnung aber gar icht aus. Der Auskunftsantrag ans Gericht ging demnach frühs um 9:45 per Fax ans Gericht (laut Kopfzeile des Fax). Und der Beschluß bereits um 10:38 wieder zurück an den Abmahner. Und in dieser Zeit sollen 3 Richter den Antrag geprüft haben ? Ja ne,is klar.

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