„Neues von Unitymedia“

201503190931_ReVeroeffentlichungVonUnitymediaBriefenAufIhrerInternetseite_geschwaerztVorgestern bekam ich völlig unverhofft eine eMail von Unitymedia. Im ersten Moment hatte ich die Hoffnung, dass sich beim Verursacher des ganzen Abmahnungemachs nun doch jemand für mich interessiert. Zwar war das tatsächlich der Fall, allerdings völlig anders, als gedacht.

In der eMail wies mich die Rechtsabteilung von Unitymedia daraufhin, dass ich versäumt habe, in dem hier veröffentlichten Schriftverkehr die Namen der handelnden Mitarbeiter des Unternehmens unkenntlich zu machen. Mit einer sehr knappen Fristsetzung und der Androhung nicht näher ausgeführter Rechtsmittel, wurde ich aufgefordert dies zu korrigieren.

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mein Fall bei Unitymedia wahrscheinlich im Tagesgeschäft untergegangen ist und sich deshalb niemand bei mir entschuldigt. Einige Worte des Bedauerns wären bestimmt nicht verkehrt. Gerne auch ein Versuch der Kompensation des angerichteten Schadens. Schließlich hat mich die Herausgabe der falschen IP-Daten durch Unitymedia an Waldorf Frommer nicht nur mehrere hundert Euro, sondern auch eine ganze Menge Zeit und Nerven gekostet.

Die eMail von vorgestern zeigt mir jedoch, dass auch Unitymedia – wie schon bei Waldorf Frommer festgestellt – ein wie auch immer geartetes Media Monitoring betreibt und so auf meine Blogbeiträge hier aufmerksam geworden ist. Offenbar geschieht dies jedoch nicht, um Missstände in der eigenen Arbeit zu entdecken und die Kundenbeziehungen zu verbessern, sondern mir meine Versäumnisse in Sachen „Persönlichkeitsrechte“ vorzuhalten. Touché, Unitymedia! Das hätte ich nicht von Euch gedacht… :-/

Ich bin sehr gespannt, ob da noch der Groschen fällt. Zumindest habe ich jetzt die Gewissheit, dass dort gelesen wird, was ich hier schreibe. Ob daraus auch Konsequenzen gezogen werden, bleibt abzuwarten.

Ich werde jedenfalls berichten, wenn es Neues gibt…


 

Update:
Kaum habe ich das hier verbloggt entdecke ich in meinem Mailaccount eine Antwort auf meine Schreiben.

201503192149_ReVeroeffentlichungVonUnitymediaBriefenAufIhrerInternetseite2_geschwaerzt

Meine Website ist jetzt wieder okay und das Ganze wurde an den Datenschutzbeauftragten weitergegeben. Warum? Bleibt unklar. Wäre mein Problem nicht eher was für die Technik und das Community Management?

Man wird sehen…


7 Kommentare

  1. Achja, solche lieben Briefe kenne ich zur Genüge! Als ich zeitweise im Krankenhaus verweilte mit anschließender Reha, wollte man mir tatsächlich unterstellen in dieser Zeit wichtige Dinge wie ein Hörbuch von Harry Potter heruntergeladen zu haben. Auch die Zeit war ganz meine: 3 Uhr morgens. Blöd nur das ich zu der Zeit garkein Internet hatte.

    Kann man davon ausgehen das nach 1 Monat bei ihnen die Sache endlich gegessen ist und die Fähigkeit zur Erkennung der eigenen Unfähigkeit seitens einer Firma, mit der Erledigung einherging?

    Gruß, Sam

    • Leider nicht und so weit ich das inzwischen einschätzen kann, meine Waldorf Frommer das völlig ernst. Also einfach aussitzen ist hier leider nicht angesagt.
      Heißt leider m.E. kommen Sie um anwaltliche Hilfe nicht herum. Lassen Sie mich wissen, wie es bei Ihnen weiter ging…

  2. Social Media Monitoring…das scheint ein nicht ganz unwichtiges Betätigungsfeld vieler Unternehmen und Kanzleien zu sein. Kanzlei Sasse hat mich sogar mit z.T. 8 Jahre alten Forenbeiträgen konfrontiert,in denen ich über Abmahnungen und ihre technischen Hintergründe diskutierte. Sprich: Ich habe die ganze Abmahnfront über die Jahre intensiv verfolgt. Für die Kanzlei Sasse Indiz genug, mir sofort eine Schuld unterschieben zu wollen. Frei nach dem Motto „Wer wirklich unschuldig ist, der beschäftigt sich nicht so intensiv mit der ganzen Problematik!“. Die sind wohl ziemlich angep*sst,daß ich jedes ihrer fadenscheinigen Argumente mit etlichen Zitaten aus Gerichtsurteilen der Vergangenheit widerlege.

  3. Hallo Branko,
    danke für die Transparenz.

    Jemand hat eine Abmahnung erhalten weil angeblich ein Film über BitTorrent heruntergeladen wurde.
    Die IP stimmt mit der im Log der FRITZ!Box zum dem Zeitpunkt leider überein. WLAN ist verschlüsselt.
    Die Person selbst hat keinen PC ist aber der Inhaber des Anschlusses.
    Die Person vermietet ein paar Zimmer und weist darauf hin dass nichts illegales heruntergeladen werden darf.

    Kann man über BitTorrent überhaupt etwas herunterladen ohne Ports freizugeben?

    Stichworte:
    Störerhaftung und Wohngemeinschaft.
    Download ist grauzone, Upload ist illegal.
    Streamen vs. Herunterladen

    Wie sollte die Person vorgehen ohne einen Anwalt einzuschalten?

    Ich habe viele Webseiten innerhalb der letzten 12 Monate durchgelesen und es wird meistens abgeraten die Summe zu bezahlen ebenso wie die UE zu unterschreiben.
    Man rät eher zur modifizierten UE (wie Du in Teil 5).

    Viele Kanzleien locken auch mit einer kostenlosen Erstabfrage.

    Die Person unternimmt nichts bis ich grünes Licht gebe.

    Hier noch meine gesammelten Links zu dem Thema
    h++p://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/abmahnung-wegen-filesharing/
    h++p://www.dr-abmahnung.de/blog
    h++ps://www.anwalt.de/rechtstipps/warner-bros-entertainment-gmbh-verfolgt-illegales-tauschboersenangebot-bzgl-mad-max-fury-road_071258.html
    h++p://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=78

    • >Kann man über BitTorrent überhaupt etwas herunterladen ohne Ports freizugeben?

      Die allermeisten Router (auch die Fritz!Box) nutzen werksmäßig Upnp,d.h. der Router macht die Ports alleine auf,wenn ein Programm im Netz dies anfordert. D.h. um die Nutzung der betreffenden Ports zu unterbinden,müsste man sie explizit im Router sperren. Oder aber Upnp abschalten und somit erst manuell alle Ports freigeben,die erlaubt sein sollen. Aber dann wird die Internetnutzung zur Qual,weil man dann ständig an den Einstellungen rumbasteln muss,wenn mal wieder ein neues Programm (z.B. zur Updateprüfung) Zugriff aufs Internet verlangt.

      Bei der Fritz!Box kann man zwar gängige Ports (etwa die für Emule oder Bittorrent) sperren,diese Sperren gelten jedoch nur für Nutzer,die in einer speziellen Gruppe von Gastnutzern sind. Man müsste folglich Gäste manuell in die Gast-Gruppe verschieben,damit der Filter wirkt. Dummerweise kann man diesen Filter aber leicht umgehen, denn die Fritzbox „erkennt“ User nicht etwa an der Mac-Adresse des Rechners,sondern am Rechnernamen wieder und packt bislang unbekannte Rechner einfach in dei Standardnutzer-Gruppe. Anders gesagt: Einfaches Umbenennen des Rechners reicht,um den Portfilter zu umgehen.

      >Wie sollte die Person vorgehen ohne einen Anwalt einzuschalten?

      Im Grunde kannst du den Abmahner nur drauf hinweisen,daß eine Mehrbenutzersituation vorliegt, daß die Mitbenutzer belehrt werden und gleichzeitig auf das Bearshare-Urteil hinweisen. In der Regel lassen sich die Abmahner davon aber nicht beeindrucken,sondern behaupten wahrheitswidrig,daß man als Anschlußinhaber den Täter selbst ermitteln und ans Messer liefern müsse. Doch genau DAS steht im Bearshareurteil eigentlich nicht drin.

      >Viele Kanzleien locken auch mit einer kostenlosen Erstabfrage.

      Naja…allzuviel sollte man sich davon nicht erhoffen,denn die sehen auf jeden Fall einen „Anwaltsbedarf“. Egal ob man als Abgemahnter nun die Absicht hat zu bezahlen, sich auf einen Vergleich einzulassen oder aber zu kämpfen.

  4. Hallo Branko,

    lieben Dank auch von mir für die gute Dokumentation Deines Falles!
    Auch wenn Du das in den vorangehenden Beiträgen für Dich ausgeschlossen hast, eine negative Feststellungsklage gegen Deine Abmahnung wäre ein großer Dienst für die Menschheit.
    Falsche Ermittlungen oder Zuordnungen der IP-Adresse kommen wahrscheinlich relativ häufig vor, das AG Köln schmettert Klagen auf Basis singulärer Ermittlungsdatensätze inzwischen offenbar routinemäßig ab, wenn die Richtigkeit der Ermittlung bestritten wird. Andere Gerichte scheinen aber oft noch zu glauben, dass das Ermittlungssystem und die Beauskunftung weitgehend fehlerfrei sind.
    Du bist in der seltenen Situation, dass Du eine fehlerhafte Ermittlung mit hoher Gerichtsfestigkeit beweisen kannst. Wenn Du jetzt negative Feststellungsklage erhebst und gewinnst, erreichst Du drei tolle Dinge:

    1. Du bekommst Deine Auslagen zurück und triffst WF im Portemonnaie
    2. Du bindest bei WF zeitweise Ressourcen, die dann nicht für das Verklagen anderer zur Verfügung stehen
    3. Wenn WF nicht einfach den Schwanz einziehen und anerkennen schaffst Du einen starken Präzedenzfall, in dem Unzuverlässigkeiten der Anschluss-Ermittlung auf Basis von Beweisen und nicht nur Vermutungen und Erfahrungen festgestellt werden.

    Verklagen wird WF Dich nicht mehr, wenn die hier mitlesen wissen Sie um die geringen Erfolgsaussichten. In zwei Monaten bist Du dann auch in der Verjährung der Anwaltskosten. Unitymedia trifft meiner Meinung nach wenig Schuld an der Situation, die sind gesetzlich zur IP-Auskunft verdonnert und müssen trotz der technischen Unzulänglichkeiten irgendwen ausliefern, wenn sie nicht selbst zum Ziel werden wollen.

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