„Kommt da noch was?!“

Dank für die vielen Nachfragen der letzten Wochen, aber offiziell ist von Waldorf Frommer seit dem letzten Schreiben im Oktober nichts mehr gekommen. Allerdings betreibt die Kanzlei offenbar ein Social-Media-Monitoring („Hallo München!“ ;-) ), denn ein Vertreter von Waldorf Frommer beschwerte sich im Dezember telefonisch bei meiner Anwältin über meine Blog-Beiträge hier und auf Facebook, Twitter & Co.. Man zeigte sich tatsächlich irritiert darüber, daß ich die komplette Korrespondenz veröffentliche, doch so lange ich mich an die Fakten halte, ist da aus meiner Sicht nichts gegen einzuwenden. Dieser Anruf unterstreicht für mich jedoch einfach nur noch einmal die Professionalität, mit der die Kanzlei Waldorf Frommer ihren Geschäften nachgeht.

Daß die konsequente Berichterstattung meinerseits jedoch wichtig ist, zeigt mir die große Resonanz, auf die das Ganze stößt. Immer wieder rufen mich Menschen an, die in der selben Situation sind, erhalte ich solidarische Mails und unterstützende Kommentare. Mich erreichen sogar Spenden via Flattr für meine Auslagen und hilfreiche Tipps von befreundeten Anwälten und Richtern.

Es nehmen aber auch Menschen Kontakt zu mir auf, die es nicht wie ich bei einer modifizierten Unterlassungserklärung bewenden lassen, sondern sich gegen Waldorf Frommer mit Strafanzeigen und Feststellungsklagen aktiv zur Wehr setzen. Das finde ich ausgesprochen begrüßenswert, auch wenn das nicht mein Weg sein wird. Falls es doch noch zu einem Verfahren gegen mich kommen sollte (dem ich durch mich entlastende Beweise recht gelassen entgegen sehe), würde ich mich eher auf eine Schadensersatzklage gegen Unitymedia verlegen. Schließlich waren sie es, die durch die wiederholte Herausgabe nachweislich falscher IP-Daten mich erst in diese Situation gebracht haben.

Falls es dazu kommen sollte, werde ich natürlich an dieser Stelle ausgiebig darüber berichten. Also: Solange hier nichts Neues steht, ist auch nichts weiter passiert. Ich freue mich einstweilen über jeden Tag, den das so bleibt…


8 Kommentare

  1. Hallo Herr Canak, vielen Dank für Ihren Blog. Er hat mir sehr gegen Waldorf Frommer geholfen. Vielleicht kann ich etwas zurückgeben. M.E. muss vor der sekundären Darlegungslast erst einmal die primäre Beweispflicht vom Abmahner erbracht werden.

    Aus meiner Sicht gibt es aktuell keinen Abmahner der folgende Punkte zweifelsfrei beweisen kann:
    1. Zweifelsfreie Zuordnung von IP-Adresse und Anschluss
    -> Ist über Kreuzchecks möglich – aber unwirtschaftlich
    -> Ohne Kreuzcheck der Protokolle ist ein zweifelsfreier Beweis nicht möglich
    2. Zweifelsfreie Übereinstimmung der Time-Stamps der korrespondierenden Server
    3. Zweifelsfreie Zuordnung von Port UND IP Adresse zum Anschluss
    Da zum gleichen Zeitpunkt mehrere Anschlussinhaber die gleiche IP-Adresse verwenden muss auch der Port richtig zugewiesen sein
    Die Fehler von IP-Zuordnung und Port-Zuordnung sind nicht additiv sondern multiplikativ (ggfs. muss die Shcnittmenge der Fehler abgezogen werden)
    4. Waldorf Frommer manifestiert in Schreiben: WPA2 Standard ist „unknackbar“ – nichts ist unknackbar, zudem ist WPA2 nicht Bedingung sondern lediglich der Standard zur Zeit als Router bezogen wurde – Und einfache Passwörter reichen aus – sind aber leicht über Brute Force knackbar
    5. Keine Passwort Vergabe war bislang schlecht – Wenn man aber im Rahmen eine Freifunknetzwerks absichtlich kein Passwort verwendet und den Router geflasht hat, dann ist neuerdings der Drittmissbrauch quasi erwiesen
    6. Das Kabelmodem hat Sicherheitslücken! Insbesondere Unitymedia – wie in ihrem Fall – hat Modelle mit Backdoors ausgeliefert (ist ihres auch von Cisco?) – Die neue Strategie von Unitymedia, mit dem Anschluss keine Kabelmodems mehr auszuliefern, wirkt wie ein Schuldeingeständnis
    7. Die Router haben Backdoors und sind angreifbar. Auch dies wurden zum Tiel von Unitymedia ausgeliefert
    8. Niemand verbietet, die Reichweite des Haus-WLAN-Netzwerks statt über Repeater mit Routern zu erweitern. Hier wird der Drittmissbrauch von Routern noch einmal vergrößert.

    -> Es wirkt geradezu lächerlich wenn Waldorf Frommer Abgemahnten in seinen Textbausteinen suggeriert durch ein Passwort wäre das Modem/Router „unknackbar“ vor Zugriffen Dritter geschützt, wenn die Hardware an sich voll von Backdoors ist.

    9. Textbausteine von Waldorf Frommer behaupten, dass das Hashwert, IP und Port ausreichen um 100% eine Kopie nachgewiesen zu haben. Aber es sind viele Fälle bekannt bei denen unter ein und dem selben Hash-Wert mehrere unterschiedliche Dateien zu finden sind. Ergo ist ein Hash-Wert kein Beweis für ein einziges Werk (z.B. das Urheber-Werk)

    Alle diese Dinge werde ich dezidiert in einem eigenen Blog(insbesondere mit allen Modem und Router Modellen demnächst ins Internet stellen)

    Eine kurze rückmeldung zu diesen Gedanken würde mich interessieren, insbesondere ob Sie auch schon überlegt haben, die mangelnde Sicherheit der Hardware als Argument für einen Drittmissbrauch geltend zu machen.

    • Danke für diese ausführliche Darstellung der technischen Schwächen in der Argumentation von Waldorf Frommer. Ich denke, daß wird auch noch anderen Lesern hier weiterhelfen, die Lage realistisch einzuschätzen und sich nichts durch ein paar Briefe verrückt machen zu lassen.

      Ich glaube, die technische Schiene ist in jedem Fall ein wirkungsvoller Hebel gegen Abmahnungen. Doch die Erfahrung der vergangenen Monate und die vielfältigen Rückmeldung von Betroffenen zeigen mir vor allem ein wichtiges Muster: Seid unbequem, laut & wehrt Euch!

      Abmahnungen sind eine einträgliches Geschäft, aber nur, wenn man die Kosten gering hält und möglichst wenig Staub aufwirbelt. Alles, was den gut durchdachten Ablauf stört, jede Anfrage, alle Berichterstattung und jeder Wiederstand sind Sand im Getriebe und lassen die Marge schrumpfen. Vielleicht können wir dem Abmahnunwesen kein Einhalt gebieten (ist ja schließlich ein völlig legales Geschäftsmodel), aber wir können es teuer machen.

      Was Ihre Frage angeht: Ich werde von mir aus keine weiteren Schritte in Erwägung ziehen. Sollte allerdings wider erwarten Waldorf Frommer eine Klage gegen mich anstrengen, werde in jedem Fall UnityMedia für die mir entstanden Schäden in Haftung nehmen. Und dann wird das Thema Technik sicher nochmal interessant…

      Und wegen Ihrer geplanten Website: Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie hier ein bißchen Werbung dafür machen würde und die Adresse hier für alle erreichbar hinterlassen, sobald es etwas zu sehen gibt… :D

    • >“2. Zweifelsfreie Übereinstimmung der Time-Stamps der korrespondierenden Server“

      Dieser Punkt ist vollkommen gerechtfertigt. Da die „Ermittlung“ auf stinknormalen PCs erfolgt,würde schon hier eine geringe zeitliche Abweichung für die theoretische Möglichkeit einer Falschermittlung sorgen. Hier kommt es also darauf an, wie oft die Rechnerzeit mit einer Atomuhr abgeglichen wird. Windows-Betriebssystem machen das standardmäßig nur 1x pro Woche,sofern der automatische Zeitabgleich überhaupt aktiviert ist.
      Und in Zeiten immer knapper werdender IPv4-Adressen aber immer mehr Internetnutzern werden die Lease-Zeiten naturgemäß immer kürzer. Sprich: IPs werden nach dem Logout immer schneller neu vergeben. Selbst eine zeitliche Abweichung von z.B. 1 Min zwischen Rechnerzeit des Ermittlers und der Serverzeit beim Provider können dann zu Falschermittlungen führen.

      >“9. Textbausteine von Waldorf Frommer behaupten, dass das Hashwert, IP und Port ausreichen um 100% eine Kopie nachgewiesen zu haben.“

      Es gibt sogar Fälle,in denen vor Gericht eine Ermittlungsdokumentation vorgelegt wurde, worin ein ganz anderer als der in den Abmahnungen angegebene Hashwert verzeichnet wurde. Allein das lässt 2 Schlüsse zu: a) der angebliche Testdownload zwecks Identifizierung der Datei fand nicht statt und b)es wurde offenbar lediglich nach vergleichbaren Dateinamen wie dem der abgemahnten Datei gesucht.

      >Alle diese Dinge werde ich dezidiert in einem eigenen Blog(insbesondere mit allen Modem und Router Modellen demnächst ins Internet stellen)

      Hast du den Blog inzwischen erstellt ? Würde ich gerne lesen.

      >Eine kurze rückmeldung zu diesen Gedanken würde mich interessieren, insbesondere ob Sie auch schon überlegt haben, die mangelnde Sicherheit der Hardware als Argument für einen Drittmissbrauch geltend zu machen.

      Ich bin zwar nicht Branko, aber ich hab das bei der Kanzlei Sasse probiert,indem ich auf eine 2012 aufgedeckte Sicherheitslücke im WPS-System mehrerer Dutzend Router verschiedenster Hersteller verwies. Reaktion: man behauptete,ein „Sachverständigengutachten“ zu haben, in welchem die Existenz einer solchen Sicherheitslücke im Jahr 2010 (Logzeitpunkt) im damals verwendeten Router verneint wurde. Ach…wie haben sie denn so ein Gutachten erstellen lassen ? Ich habe ihnen bis dahin noch nicht mal Hersteller und Typ des Routers verraten. War da jemand bei der Hellseherin ?

      • Hallo, ja, ich hab letztes Jahr einen blog dazu erstellt … muss die adresse noch mal nachschauen. da ist eine auflistung aller router modelle drauf, die sicherheitslücken aufweisen.

        allerdings kam gestern über den presse-ticker, dass ein Generalanwalt des EUGH in einem Gutachten zum Schluss kommt, die Haftung des Anschlussinhabers bei WLAN Mißbrauch auszuschließen, ja sogar die Pflicht zur Passwort-Sicherung in Frage stellt.
        http://www.zeit.de/digital/internet/2016-03/urheberrecht-wlan-stoererhaftung-eugh-gutachten

        Übrigens hat dieses Gutachten das Landesgericht München angestoßen. Wenn es sich künftig daran orientiert, sollte das Geschäftsmodell von Waldorf Frommer endgültig der Boden entzogen seni.

        • Leider sind wir von einer Entziehung des Geschäftsmodelles für WF noch immer weit entfernt. Wenn man sich die Urteile aus München (egal ob nun AG, LG oder OLG) anschaut,dann kommt man unweigerlich zu dem Schluß,daß die Richter dort geschmiert sein müssen. Anders sind deren mehr als lebensfremden Urteile nicht zu erklären.
          Schaut man sich die Urteile aus München mal so an,dann könnte man folgendes abstruses Bild über die vermeindlich normale Internetnutzung in Familien zusammenreimen (Achtung, Sarkasmus!):
          a) in Familien nutzt nur der Anschlußinhaber das Internet selbst. Die Nutzung durch andere Familienmitglieder beschränkt sich darauf,daß alle um Papi versammeln und ihm sagen,wo er als Nächstes draufklicken soll. Eigene internetfähige Geräte sind unüblich und daher realitätsfern.
          b) Der Anschlußinhaber hat jederzeit Zugriff auf alle im Haushalt befindlichen Internetgeräte, auch die von Besuchern und kann sie jederzeit vollumfänglich überwachen und ggf. im nachhinein forensisch untersuchen.
          c) jedes internetfähige Gerät hat eine umfangreiche Logdatei, in welcher auch nach Monaten noch gespeichert ist, wer es benutzt hat, welche Adressen angesurft wurden und was ggf. heruntergeladen wurde.
          d) wenn der Anschlußinhaber in der Familie fragt, wer denn nun den abgemahnten Porno runtergeladen (und damit auch angeboten) hat,dann wird sich auf jeden Fall der Schuldige melden.

    • Hallo Hirn schlägt Kapital,

      Ich finde Ihren Beitrag und Erklärungen super! Haben Sie schon diesen Blog im Internet eröffnet?

      Liebe Grüße!

  2. Hallo Branko, schön, dass man hier so offen über Waldorf Frommer reden kann.

    Ich hoffe Sie und Ihre Leser können mir helfen.

    Waldorf Frommer hat mich beim Landgericht Hamburg auf Unterlassung verklagt wegen meiner Website.
    Ich soll es unterlassen, den Namen „Waldorf Frommer“ im Zusammenhang mit 3 bösen Wörtern zu nennen. WF will mich mundtot machen, weil ich deren Geschäftsmodell anprangere und die besten
    Ausreden nenne, um die 915 Euro nicht zahlen zu müssen.

    Weiss vielleicht jemand, warum die mich ausgerechnet beim LG Hamburg verklagt haben? Ich wohne im Ruhrgebiet. Sind diese Hamburger Richter auch geschmiert?

    Wie bekomme ich eine Prozessfinanzierung? Kein Anwalt will mir helfen.

    Vielen Dank.

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