„Spurensicherung“

Screenshot_Abmahnung52TageWachXXSDa mich die Abmahnung von Waldorf Frommer auf einer Geschäftsreise ereilte, komme ich erst jetzt dazu, mal meine FRITZ!Box in Augenschein zu nehmen. Beim genauen lesen hat mich der dem Schreiben beigefügte Ermittlungsdatensatz stutzig gemacht. Bisher bin ich erstmal davon ausgegangen, daß jemand über mein heimisches WLAN trotz WPA2-Verschlüsselung mitsurft und ich so ins Visier des Abmahnwahns geraten konnte. Dort ist jedoch eindeutig zu lesen, daß die beiden Folgen der TV-Serie zwischen ca. 1 und 5 Uhr in der Nacht via bittorrent angeboten wurden. Das komische daran: Meine FRITZ!Box hat eine Zeitschaltung, die das WLAN nachts deaktiviert.

Nun habe ich die Hoffnung, daß etwas mit der Abfrage der IP-Adresse faul sein könnte. Ich habe einen UnityMedia-Anschluß, das heißt Telefon, Internet und TV kommen bei mir über das Kabelnetz. Da die Infrastruktur ursprünglich nur für analoge TV- und Radiosignale gedacht war, mußte die Internet- und Telefonietechnik später nachgerüstet werden. Es gibt immer wieder Berichte, daß die IP-Adresse nicht immer eindeutig ist oder sogar absichtlich manipuliert werden kann.

Daher habe ich zusammen mit einem Freund (von Beruf Systemadministrator) versucht, meiner FRITZ!Box weitere Details zu entlocken. Leider reicht das Ereignisprotokoll nur bis Ende September zurück, aber nicht bis zum 23.9., an dem ja laut Ermittlungsdatensatz die besagte IP-Adresse meinem Anschluß zugeordnet gewesen sein soll. Immerhin: Der Router ist offenbar seit Ende August ununterbrochen online und zur Zeit habe ich nach eigenen Recherchen eine andere IP als in der Abmahnung genannt. Ich habe jedenfalls erstmal von allen relevanten Punkten Screenshot angefertigt (siehe unten). Tragisch ist nur, daß ich mir zwar jeden Monat ein vollständiges Ereignisprotokoll vom Router per eMail zusenden lasse, dieses aber immer nur einmal kurz überfliege und anschließend wieder lösche. Jetzt hoffe ich, am Montag die letzte Protokollmail noch in meinem Büro-Backup zu finden.

Außerdem habe ich bei UnityMedia angerufen. Wenn Waldorf Frommer meine Daten dort abfragen dürfen (mit einem Gerichtsbeschluss vom Landgericht Köln unterschrieben von gleich drei Richtern ebenfalls am 23.9.! Gibt es keine dringenderen Aufgaben für unsere Justiz?!), würde ich das gerne auch und mal sämtliche IPs der letzten Zeit in Augenschein nehmen. Dort gab man sich erst zugeknöpft nach dem Motto „Da kann ja jeder kommen!“. Als ich auf das Datenschutzgesetz und meine diesbezüglichen Rechte hinwies, wurde ich um etwas Geduld gebeten, da die Hotline-Mitarbeiterin dies mit einem Kollegen besprechen mußte. Nach einigen Augenblicken empfahl sie mir, per anwaltlichem Schreiben an die Firma meine Daten einzufordern. Ich werde meine Rechtsanwältin Frau Sieling bitten, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen.

Bleibt noch herauszufinden, wer im Haus (immerhin sind wir hier vier Mietparteien) noch seinen Internetanschluß über UnityMedia laufen hat. Es wäre schön, wenn ich zeigen könnte, daß wir zu einem Zeitpunkt X auf zwei unterschiedlichen Anschlüssen dieselbe IP benutzen…


 

3 Kommentare

  1. Es wäre optimal,wenn aus dem Screenshot noch das Datum hervorginge,wann diese Screenshots gemacht wurden. Obwohl rein denklogisch natürlich zu verstehen sein müsste,daß man solche Screenshots zwecks Beweissicherung immer erst nach dem Eintreffen der Abmahnung gemacht wurde. Gemeinsam mit dem Screenshot der aktuellen IP dürfte man so auf den unweigerlichen Schluß kommen,daß die ermittelte IP aus der Abmahnung nicht stimmen kann.

    Daß die Logdatei der Fritzbox nur noch bis Ende September zurückreichte,hat einen rein technischen Hintergrund: Router haben üblicherweise einen sogenannten Ringspeicher, der ähnlich wie der Stimmrecorder in einem Flugzeug funktioniert: wenn der Speicher voll ist, werden einfach die ältesten Daten überschrieben.

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