„Zu früh gefreut“

TimeMachine-Disk-iconIch hatte ja gehofft auf meinem TimeMachine-Backup im Büro noch das Router-Protokoll vom September ausfindig zu machen. Und – oh Wunder – ich bin tatsächlich fündig geworden. En Detail steht dort beschrieben, wann sich wer am Gerät angemeldet hat, wenn wohin telefoniert wurde und so weiter.

Dumm nur: Der Protokollspeicher meiner FRITZ!Box ist offensichtlich recht klein. Bei den Telefon-Daten und dem Einzelverbindungsnachweis paßte der gesamte Verlauf des Septembers hinein. Bei den Ereignissen, die in Sachen Internet über den Router laufen, ist die fülle an Informationen so groß, daß die Informationen nur bis zum Abend des 24. September zurück reichen. Die mir zum Vorwurf gemachten Handlungen sollen aber in der Nacht vom 22. auf den 23. September vorgefallen sein. Also leider zu früh gefreut.

Frau Sieling wird jetzt das Schreiben mit meiner Unterlassungserklärung an Waldorf Frommer vorbereiten und dann müssen wir weitersehen. Vielleicht bringt es ja noch etwas die IP-Daten von meinem Internet-Provider UnityMedia anzufordern. Ansonsten muß es auch so gehen…


16 Kommentare

  1. Also das ist mal wirklich ominös…, findest Du nicht?! Ist das wirklich nur Zufall, dass die Dokumentation Deiner Router-Aktivitäten ausgerechnet nur bis einen Tag NACH dem besagten Datum vorhanden ist?
    Ist das wirklich ein blöder Zufall oder könnte da eine fiese Masche hinterstecken, bzw. könnte jemand mit Kalkül darauf abgezielt haben um mögliche Spuren zu verwischen?!

    • Ja, ein Schelm, wer böses dabei denkt. Fakt ist aber auch die FRITZ!Box hat für Ihre Protokoll-Daten einen s.g. Ringspeicher. Wenn der voll ist, dann überschreibt er den ältesten Eintrag.

      Daher meine Frage an all_sys-admin@world: Was habe ich Über sehen? Welche Möglichkeiten gibt es vielleicht noch?

  2. Also sowas… wünsche Dir viel erfolg und freue mich über die Gelegenheit, die Geschichte hier verfolgen zu können. Ich wüsste übrigens auch nicht, was Du da übersehen hättest, so wie Du’s erzählst wäre es nämlich ganz wichtig die Logs zu haben, weil’s sich wahrscheinlich um eine falsche Zuordnung der IP seitens von UM handelt (bzw. eine Mehrfachvergabe der IP am fraglichen Zeitpunkt oder wasauchimmer) – aber wenn die Logs nun mal weg sind…

    • Danke für den Hinweis! Die für die IP-Abfrage nötigen Daten gehen gleich an meine Anwältin raus. Aber schon komisch, daß ich das als Kunde von UnityMedia per Anwalt machen muß und es keinen anderen Weg gibt, meine Daten zu erfahren.

  3. Auch wenn der Blogbeitrag schon ziemlich alt ist,möchte ich mal drauf antworten: Mit deiner Fritzbox (welches Modell ist es denn ?) hast du ja richtiggehend Glück. Ich habe das Model 7330. Die speichert serienmäßig nur extrem wenige Daten in ihrem Logfile: Vom Provider vergebene IPs, per UPnP geöffnete Ports, Anmeldungen an der Weboberfläche…das war`s. Auf Wunsch kann man auch noch An-/Abmeldungen von WLAN-Geräten protokollieren lassen,aber das muss man erst manuell aktivieren. Welche Geräte im LAN online waren oder welche Anrufe geführt wurden, speichert die 7330 nicht mit.

    • Ach, spät finde ich das gar nicht, sondern interessant, wie lange dieses Thema immer noch aktuell bleibt.
      Hast Du auch Ärger mit München?

      • Ich habe zwar momentan noch eine Abmahnung bei Waldorf laufen, allerdings ist es bis zum üblichen Mahnbescheid kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist noch eine ganze Weile hin. Ich hatte allerdings früher schonmal das „Vergnügen“ mit Waldorf,damals lief es auf einen Vergleich hinaus. Und den Fehler begehe ich sicher nicht nochmal, da sich spätestens seit dem Bearshareurteil ja einiges in Sachen Rechtsprechung zugunsten der Anschlußinhaber geändert hat. Bei uns liegt nämlich auch eine Mehrbenutzersituation vor.

        Penetranter als Waldorf finde ich die Kanzlei Sasse aus Hamburg. Was die vom Stapel lassen,kann man getrost nur als geisteskrank bezeichnen. Inzwischen schnüffeln die mir sogar im Internet hinterher und versuchen mir aus dem Umstand,daß ich die Rechtslage zum Thema Abmahnungen genau verfolge, einen Strick zu drehen. So nach dem Motto „Nur jemand,der schuldig ist, beschäftigt sich so intensiv mit der Materie!“.

          • Naja…Links nicht,aber ich kann ja zumindest mal erzählen,was Sasse bei mir/uns bisher so vom Stapel gelassen hat. Zu sehr kann ich allerdings nicht ins Detail gehen, da ja noch ein Verfahren anhängig ist.

            Wir wurden insgesamt 2x von Sasse abgemahnt. Anschlußinhaberin ist meine Schwiegermutter,aher „wir“. Einmal wurden wir im Januar 2011 abgemahnt (geloggt Oktober 2010), eine weitere Abmahnung erfolgte im Mai 2012 (geloggt ebenfalls im Mai 2012,keine 3 Wochen vorher). Bei der 2.Abmahnung lief es auf einen Vergleich hinaus,daher ist die schon ad acta gelegt.

            Nicht so bei der ersten Abmahnung: Laut §195ff BGB wäre diese Sache eigentlich Ende 2013 verjährt, da die Verjährungsfrist ja zum Ende es Jahres beginnt, in dem der Abmahner von der Identität des Anschlußinhabers erfährt. Das war im Dezember 2010. Tja..dummerweise geht Sasse aber davon aus,daß nicht die Beauskunftung für den Beginn der Verjährungsfrist entscheidet sei, sondern der Zugang der Abmahnung. Nach seiner Meinung tritt die Verjährung also frühstens zum Jahreswechsel 2014/2015 ein. Dies wollte er verhindern,indem er im Dezember 2014 noch einen Mahnbescheid, im Mai 2015 dann eine Klage einreichte.
            Im daraufhin folgenden Schriftverkehr kamen einige Sachen zur Sprache,die Sasse mit noch merkwürdigeren Argumenten abzuwiegeln versuchte. Hier mal einige Auszüge:

            -Eine erst 2012 aufgedeckte und seit 2009 existierende Sicherheitslücke im WPS-System von Routern fast aller Hersteller soll laut Sasses Meinung in unserem Router nicht vorhanden gewesen sein. Als Beweis will er ein „Sachverständigengutachten“ besitzen. Nur: wie will er das angestellt haben, wir haben im gesamten Schriftverkehr nirgendwo Hersteller und Typ des damals verwendeten Routers genannt.

            -Das berüchtigte Vogler-Gutachten (welches inzwischen mehrfach von Gerichten als unbrauchbar eingestuft wurde),wurde als absolut zuverlässig und unfehlbar betitelt. Wieviel ist von einem Gutachten zu halten, dessen Ersteller freimütig zugibt, kein Experte für derartige Gutachten zu sein und das Gutachten in „enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber“ erstellt zu haben ? Da liegt die Vermutung nahe,daß ihm nur solche Daten zur Verfügung gestellt wurden, mit denen er garantiert zum „passenden“ Ergebnis kommt. Als Sasse merkte,daß er auf die Art nicht weiterkommt, schwenkte er zum Gärtner-Gutachten um, welches jedoch für eine spätere Version der Ermittlungssoftware erstellt wurde und daher nicht angewendet werden kann.

            -Der Vorfall Guardaley vs. ipoque wurde seitens Sasse mit dem Argument abgetan,daß es sich hierbei um keinen Prozess ihrer Kanzlei gehandelt habe, daher nicht anwendbar sein. Ach…seit wann arbeitet ein Loggingunternehmen mit unterschiedlicher Ermittlungssoftware ? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,daß Guardaley im Auftrag von BaumgartenBrandt eine andere Softwareversion benutzt hat als bei Ermittlungen im Auftrag von Sasse ?

            -Bei uns gibts insgesamt 3 potentielle Täter. Die Anschlußinhaberin (meine Schwiegermutter/Vermieterin) hat zwar hier noch eine Wohnung,lebt aber defacto ausschließlich bei ihrem Lebenspartner andernorts. Daher kommt sie als Täter gar nicht in Frage,sondern nur meine Freundin oder ich. Kein Grund für Sasse,sie deswegen aus der Täterhaftung zu entlassen. Denn laut Sasses Meinung müsse sie ja beweisen,daß nicht sie der Täter sei,sondern eine andere Person und natürlich welche Person genau. Auch müsse sie die benutzten Rechner untersuchen,um den Täter zu ermitteln. Daß sie auf die gar keinen Zugriff hat, sei angeblich belanglos. Tja…dumm nur,daß der BGH in seiner Bearshareentscheidung die sekundäre Darlegungslast maximal auf die Nennung der Mitbenutzer begrenzt hat. Interessiert Sasse nicht wirklich.

            -Die Sache mit der Verjährung: Daß Sasse argumentiert,für den Beginn der Verjährungsfrist wäre der Zugang der Abmahnung entscheidend und nicht die Beauskunftung, hab ich ja schon geschrieben. Das allein ist schon reichlich gewagt. Spätestens seit der Itzehoe-Entscheidung,daß 10 Jahre Verjährungsfrist gelten würden, haben einige Abmahner offenbar alte Fälle wieder aus der Schublage geholt. So auch Sasse, denn wenige Wochen später kam ja der MB für die ansich verjährte Sache. Unnötig zu erwähnen,daß auch Sasse inzwischen auf den „10-Jahres-Zug“ aufgesprungen ist und die fast 50 Urteile,die sich pro 3-Jahre aussprechen ignoriert und sich an der Handvoll 10-Jahres-Urteilen festbeißt.

            So,das waren so einige Sachen,die vorgefallen sind. Es waren längst nicht alle, hab nur das wiedergegeben, was mir spontan wieder einfiel. Seit Klageeinreichung sind geschätzte 80-90 Seiten Schriftverkehr von unserer Seite an Sasse gegangen, randvoll mit Gegendarstellungen auf seine jeweiligen Antworten. Nun muss im Juni 2016 der Richter entscheiden.

          • Was ein Wust! Aber vielleicht hilft es ja anderen Menschen in ähnlicher Situation sich nicht zu sehr irremachenzulassen.
            Ich würde mich freuen, wenn Du hier oder an derer Stelle den Ausgang des Verfahrens dokumentieren könntest.

            In jedem Fall wünsche ich viel Erfolg und weiterhin den Mut die Dinge auszufechten, statt klein beizugeben.

          • So,hier eine kleine Rückmeldung von mir bezüglich der Sasse-Angelegenheit. Im Oktober 2016 gabs eine Gerichtsverhandlung vor dem AG Erfurt. Der Richter lobte mich erstmal für die von mir geführte Konversation und meinte,daß ich besser vorbereitet sei als 98% der Anwälte,die er so zu Gesicht bekommt. Er war für unsere Argumente auch sehr offen und meinte,daß wir den Prozess hier ohne Probleme gewinnen würden. Das Problem an der Sache: der von Sasse beauftragte Anwalt hatte schon von vornherein den Auftrag, bei einer Niederlage direkt Berufung beim Landgericht einzulegen. Und deren Rechtsprechung habe ich natürlich im Vorfeld auch recherchiert, dort ist man logischen Argumenten von Abgemahnten (Mehrbenutzerhaushalt, Zweifel an der Aktivlegitimation, Zweifel an den Ermittlungsmethoden) längst nicht so aufgeschlossen gegenüber. Sprich: dort wären wir auf jeden Fall baden gegangen. Ob das mit der Berufung nun eine Finte der Klageseite war…wer weiß. Der Richter legte uns dann nochmal die Gefahren eines LG-Prozesses dar. Das Ende vom Lied war,daß wir uns auf einen Vergleich in Höhe von 500€ einigten (gefordert waren ursprünglich 1200€), da dies im Endeffekt billiger war als das Risiko eines LG-Prozesses.

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