„Im Westen nichts Neues“

Single_Point_of_Failure, Quelle: Wiki CommonsWer sich gefragt hat, was in den letzten 14 Tagen passiert ist, die Antwort ist sehr einfach: Nichts wesentliches.

Waldorf Frommer versuchen verbal die Daumenschrauben anzuziehen, nicht wissend, daß ihre Drohungen ins Leere laufen und nur den EDV-mäßig Unbeleckten ins Bockshorn jagen würden. Denn dort hält man WPA2 für unknackbar und kommt auch nicht auf die Idee, daß der „Single Point of Failure“ in ihrer Argumentation die falsche IP seinen könnte, die sie von Unitymedia bekommen haben.

Unitymedia ihrerseits stellen sich doof und antworten auch auf wiederholte Nachfrage nach meinen Daten nur mit Zitaten aus ihren vorherigen Briefen und erneut mit dem Link, wie ich meine IP-Adresse selbst feststellen kann. Meine Vermutung: Sie haben bemerkt, daß sie meine IP gar nicht nachvollziehen können, ob wohl sie gesetzlich dazu verpflichtete wären. Wie die massiven Netzstörungen in OWL zeigen, hat man dort aber nicht nur die eigene Orga, sondern mal wieder die gesamte Technik nicht im Griff.

Ich selbst habe nochmal so gut es ging Beweise gesichert, wie meine IP in den letzten Monaten war und den SysAdmin einer meiner Shopkunden um eine kleines Gutachten gebeten, welche IP ich den aus seiner Sicht gehabt haben könnte. Was bleibt ist also abzuwarten, ob Waldorf Frommer vor Gericht gehen, während ich meine Rechtsanwältin Frau Sieling nochmals bei Unitymedia nachhaken und prüfen lasse, in wie weit ich dort Schadensersatz für meine bis jetzt entstandenen Kosten einfordern kann.

Kurz gesagt: Man wird sehen…


6 Kommentare

    • Sagen wir mal so: Jetzt wüßte ich schon eher, wie ich mich verhalten sollte.

      Auf Carola Sieling möchte ich aber trotzdem nicht mehr verzichten… :)

  1. Es wäre noch interessant zu wissen, ob Frau Sieling auf das Schreiben mit den „Daumenschrauben“ reagiert hat. Die Kanzlei macht nicht den Eindruck, als ob sie zu diesem Zeitpunkt noch diskutieren möchte.

    • Auf die „Daumenschrauben“ haben wir gar nicht reagiert. Mit meiner modifizierten Unterlassungserklärung ist die Sache aus meiner Sicht abgeschlossen und für Waldorf Frommer bleibt nur der Weg einer Klage, wenn sie die Forderung ihres Mandanten gegen mich durchsetzten wollen. Bisher hat sich da jedoch nichts getan.

      Allerdings gehe ich davon aus, daß spätestens zur Verjährung das Falles eventuell nochmal was aus München kommt. Bis dahin heißt es also abwarten. Wenn ich was tut, werde ich hier auf jeden Fall weiter berichten.

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