„Personenbezogene Daten“
Wenn Twentieth Century Fox per Gerichtsbeschluß bei meinem Internet-Provider UnityMedia meine personenbezogenen Daten anfordern darf, dann will ich das auch.
Die Dame auf der UnityMedia Hotline war da am Samstag ja sehr zögerlich und so habe ich mir nochmal meine Rechte in Sachen Datenschutz durchgelesen. Man will ja nichts falsch machen. Die Wikipedia sagt jedenfalls zu diesem Thema:
Betroffene (natürliche Personen, über die Daten bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen gespeichert sind), haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgende (gem. § 6 Abs. 1 BDSG unabdingbare) Rechte:
- Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
- Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
- Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
- Löschung oder Sperrung ihrer Datensätze. Der Anbieter ist nicht zwingend zur Löschung verpflichtet
- Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
Die beiden erstgenannten Rechte können verweigert werden, falls das allgemeine öffentliche Interesse, das Interesse der jeweiligen nicht-öffentlichen Stelle an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses oder das Interesse Dritter zur Geheimhaltung überwiegt. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft werden. Eine Verweigerung der Auskunft muss mit Angabe der Gründe dokumentiert werden.
Jeder Bürger hat also ein Auskunftsrecht bezüglich der über ihn gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Richtigstellung falscher Daten. Für die befragten Stellen ergibt sich eine Auskunftspflicht, von der jedoch Polizei und Geheimdienste ausgenommen sind. Die Auskunft ist von öffentlichen Stellen unentgeltlich zu erteilen (§ 19 Abs. 7 BDSG). Bei der Auskunftserteilung durch private Stellen kann unter Umständen ein Entgelt verlangt werden (§ 34 BDSG), allerdings muss der Betroffene darauf hingewiesen und ggf. eine kostenfreie Alternative angeboten werden. Umstritten war lange Zeit die Praxis der Schufa, ein Selbstauskunftersuchen mit einer negativen Wertung zu belegen; diese Praxis hat die Schufa jedoch aufgegeben[4]. Des Weiteren hat jeder das Recht, der Nutzung seiner Adressdaten für Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung bei der datenspeichernden Stelle zu widersprechen und eine Sperrung seiner Daten zu verlangen.
Frau Sieling war so freundlich das passende Schreiben zu formulieren, denn einfach so können mir meine Daten bei UnityMedia nicht herausgegeben werden. Mal sehen, was da kommt…
- Was bisher geschah:
Abmahnung Waldorf Frommer – Teil 5
„Unterlassungserklärung“ - Wie es weiterging:
Abmahnung Waldorf Frommer – Teil 7
„Warner Bros. vs. Branko Čanak“
Normalerweise ist es so,daß die Loggingbuden (oder besser:die Abmahner) eine „Speicheraufforderung“ an die Provider schicken, im Jargon auch „Quick Freeze“ genannt,damit diese Verbindungsdaten nicht nach der normalen Löschdauer gelöscht werden,sondern länger verfügbar sind. Dummerweise löschen die Provider diese Daten hinterher auch gleich wieder,weil der Zweck dieses „Quick Freeze“ ja nach der Beauskunftung an den Abmahner erfüllt wurde.