Weil ich da in den letzten Tagen wieder bei mehreren Kunden und Kollegen drauf gestoßen bin: Achtet auf ein korrektes Impressum auf Euren Websites. Auch kleine Fehler machen Euch schnell zum Opfer einer Abmahnung.

Laut Telemediengesetz §5 „Allgemeine Informationspflichten” muß eine Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Was ein Impressum genau beinhalten muß und welche weiteren Dinge es zu beachten sind, faßt der Artikel „Impressumspflicht für Webseiten” von e-recht24.de sehr gut zusammen.

Also: Informiert Euch & handelt!

Screenshot Impressumspflicht

 

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